Über die Produkte Altersgerecht Umbauen (159/455) fördert die KfW vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz am Wohnungsbestand. In einem „Steckbrief“ beschreibt die KfW die Modalitäten:

Wer wird gefördert?

  • Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.

Was wird gefördert?

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  •  Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z. B. intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen. Der Einbau neuer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gefördert.

Finanzierung als Kredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten, maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Finanzierung als Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“

  • 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
  • 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit

Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

Welche weiteren Förderprodukte gibt es?

Ausführliche Informationen zu den Produkten und deren Kombinationsmöglichkeiten unter:

www.kfw.de/einbruchschutz (Zuschuss) oder www.kfw.de/159 (Kredit).
Quelle: www.kfw.de „Steckbrief Einbruchschutz“