Fenster: Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung? Hier gibt es Zuschüsse!

Fenster sind entscheidend für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Wer jetzt alte Fenster gegen moderne, energiesparende Modelle tauscht kann sich staatliche Fördermittel sichern.  Angenehmer Nebeneffekt: Die Wärme bleibt besser im Haus und damit sinken auch die Heizkosten. Wir haben die wichtigsten Punkte zur Förderung von Fenstern gesammelt, gültig seit Anfang 2024:

Fördermittel: Was wird gefördert?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent für den Austausch alter Fenster, vorausgesetzt, dass ein Energieberater hinzugezogen wird. Durch einen energetischen Sanierungsfahrplan für das gesamte Gebäude kann dieser Zuschuss auf insgesamt bis zu 20 Prozent erhöht werden. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls bezuschusst.

Die Förderung gilt jedoch nur für neue Fenster mit einem maximalen U-Wert von 0,95 W/m²K, was hochdämmende Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung und entsprechenden Rahmen einschließt. Unser bewährter Partner Internorm bietet innovative, energiesparende Fenster, die diese Anforderungen erfüllen und sogar übertreffen, sowohl Holz-Aluminium-Fenster als auch Kunststoff-Alu-Fenster.

Alternativ: Kosten steuerlich geltend machen

Wer keine staatlichen Zuschüsse erhält, kann dennoch einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Bis 2029 können Hausbesitzende, die ihr mindestens zehn Jahre altes Haus selbst bewohnen und die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchführen lassen, 20 Prozent der Kosten pro Objekt bis zu einer maximalen Höhe von 40.000 Euro bei der Steuererklärung absetzen.

Förderung durch Bundesländer

Einige Bundesländer wie Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt bieten zusätzliche Förderungen für den Einbau von energieeffizienten Fenstern. Diese reichen von direkten Zuschüssen pro Quadratmeter Fensterfläche – mehr dazu in diesem Info-Blatt (Download als PDF) – bis hin zu zinsgünstigen Krediten über regionale Investitionsbanken.

Neue Anforderungen bei der Antragstellung

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Anforderungen für Förderanträge. Diese müssen weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Neu ist allerdings, dass der Vertrag mit der ausführenden Tischlerei eine „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ enthalten muss. Das bedeutet, dass der Vertrag erst nach einer Bewilligung bindend ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Fördermittel effizient genutzt werden und die Sanierungsprojekte ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Zusätzlich muss der Vertrag einen festen Zeitpunkt für die Umsetzung des Projekts enthalten, damit Verzögerungen aufgrund anderer Gewerke keine Auswirkungen auf die Förderung haben.

Wenn Sie überlegen, Ihre Fenster zu tauschen und weitere Fragen zur Fenstersanierung oder zur Förderung haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Maßnahmen bei Fenstern und Türen.

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